Bewilligungspflichtige/SG-Rezepte

Bitte beachten Sie, dass bewilligunspflichtige Rezepte sowie Suchtgiftrezepte immer erst am nächsten Ordinationstag abzuholen sind. Die Bearbeitung dieser Rezepte erfordert einen höheren Zeitaufwand und muss von der jeweiligen Kasse bestätigt werden.